Fotografie: Nicht stören!

Billigere Ausrüstung, bessere Bildbearbeitung, leichte Verbreitung via social media. Dies sind Faktoren, die dazu führen, dass sich immer mehr Menschen der Wildtierfotografie widmen. Doch hinter dieser Entwicklung lauern auch Gefahren, wenn Fotografen und Fotografinnen bei ihrer Passion die notwendige Sorgfalt missen lassen.

Brutabbrüche bei Bartgeiern

Bartgeier reagieren beim Brutplatz äusserst empfindlich auf Störungen. Doch immer wieder tauchen Bilder von brütenden Bartgeiern auf. So schön und eindrucksvoll diese Bilder auch sein mögen: In erster Linie zeigen sie, dass sich jemand zu nahe an die Tiere gewagt hat und damit den Abbruch einer Brut riskiert hat.

Bei uns mehren sich die Hinweise, dass dieses rücksichtslose Verhalten häufiger wird, und wir vermuten, dass dies bereits zu mehreren Brutabbrüchen geführt hat. Auch bei einem Brutpaar im Tessin wurden in den letzten Tagen Fotografen beobachtet, die sich einem Brutplatz angenähert  (s. Titelbild) und damit diesen Ort gestört haben, wo die Bartgeier bereits mit dem Nestbau begonnen haben.

Anzeige und hohe Bussen drohen

Daher rufen wir dazu auf, dass bei Bartgeiern und anderen störungsempflichen Arten bei der Wildtierfotografie grösste Rücksicht genommen wird.  Gemäss dem Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe wer vorsätzlich und ohne Berechtigung das Brutgeschäft geschützter Arten stört (Art. 17, Absatz 1b). 

Diese wichtige gesetzliche Grundlage gibt uns ein Instrument um die störungsempfindlichen Bartgeier zu schützen. Im Rahmen unserer Arbeiten zur Überwachung des Bartgeierbestandes, gehen wir deshalb auch Hinweisen nach, die auf die Störung von Wildbruten hindeuten und melden diese der Wildhut. 

Aus aktuellem Anlass haben auch die kantonalen Tessiner Behörden auf diese wichtige Regelung und weitere kantonale Bestimmungen hingewiesen, die dem Schutz geschützter Arten dienen (s. Bildstrecke).